Das ganze Jahr aktuell oder Würmer machen keinen Urlaub

schneller check up was die Empfehlung der Experten vom european scientific counsel companion animal parasites ist wie oft Ihr Liebling entwurmt werden sollte. Machen Sie den Test und sprechen Sie uns an!

Urlaub mit Tieren

Wenn der vierbeinige Liebling mit in Urlaub fährt sollte man einiges beachten. Zum einen Impfbestimmungen zur Einreise.

Auf der Seite von MSD findet ihr alle aktuellen Reisebestimmungen https://www.petsontour.de/

und welche Krankheiten in ihrem Urlaubsland vorkommen. Gerade in Südlichen Ländern im Mittelmeerraum sollten Sie Ihren Liebling besonders schützen, da dort Krankheiten vorkommen, die bei uns noch nicht endemisch sind ( Herzwürmer, Leishmaniose ....)

Melden Sie sich bitte frühzeitig vor Ihrem Urlaub bei uns wir helfen Ihnen gerne die richtigen Vorkehrungen zu treffen.

Auch eine absolut empfehlenswerte Seite:

Der ESCCAP Reisetest

PetsXL Online Terminvereinbarung

Terminvereinbarung über petsXL

Falls sie bei den Termingründen nicht das Richtige finden. Dann geht es wahrscheinlich um etwas wofür wir mehr Informationen brauchen um genügend Zeit einplanen zu können. Bitte melden Sie sich dann dafür bitte telefonisch.

 

Gerne senden Sie uns einen ausgefüllten Anamnesebogen vorab. Sie helfen damit Ihren Termin besser planen zu können. So können wir evt erforderliche Diagnostik bereits planen und Sie vermeiden unnötige Folgetermine.

Notdienstgebührenordnung

Die Preisbildung bei Tierärzten ist, wie bei Ärzten, nicht frei, sondern unterliegt der Gebührenordnung für Tierärzte. Dies ist eine rechtlich bindende Gebührenordnung. Mit Beschluss des Bundesrates tritt ab 01.01.2020 die neue Notdienstgebührenordnung in Kraft.

Die wichtigsten Punkte:

  • Immer zu entrichtende Notdienstgebühr von 50€ zusätzlich zu den anfallenden Behandlungskosten.
  • Festlegung der Notdienstzeiten
    • unter der Woche von 18 Uhr bis morgens um 8 Uhr
    • am Wochenende von Samstagmorgen 8 Uhr bis Montagmorgen 8 Uhr
    • an allen gesetzlichen Feiertagen
  • Alle Leistungen müssen im Abrechnungsfaktor auf den 2-4 fachen Satz erhöht werden. Das bedeuten, dass alle Leistungen mindestens doppelt bis viermal so teuer sind wie ausserhalb des Notdienstes.
  • Regulär angebotene Sprechstunden in diesen Zeiträumen fallen nicht unter die Notdienstgebührenordnung.

Diese Anpassungen wurden notwendig um den Notdienst zu sichern. Alle Angestellten wollen und müssen anständig bezahlt werden. Das bedeutet, dass Arbeit nachts, am Wochenende und Feiertagen extra bezuschlagt wird. Das ist nicht mehr als richtig!

Das macht den Notdienst für Praxen und Kliniken allerdings sehr teuer. Mit dieser Anpassung will man dafür sorgen, dass ein Tierbesitzer auch außerhalb der Sprechstunden immer eine Anlaufstelle findet, wo er sich mit seinem kranken Tier hinwenden kann.