Geänderte Öffnungszeiten Für den 8.4.2024

Wegen eines Trauerfalls sind wir am Montag den 8.4.2024 zu geänderten Öffnungszeiten für Sie da.


Morgens zur offenen Sprechstunde: 

8 Uhr bis 9:30 Uhr


Terminsprechstunde unverändert:

16 Uhr bis 19 Uhr 

Urlaub mit Tieren

Wenn der vierbeinige Liebling mit in Urlaub fährt sollte man einiges beachten. Zum einen Impfbestimmungen zur Einreise.

Auf der Seite von MSD findet ihr alle aktuellen Reisebestimmungen https://www.petsontour.de/

und welche Krankheiten in ihrem Urlaubsland vorkommen. Gerade in Südlichen Ländern im Mittelmeerraum sollten Sie Ihren Liebling besonders schützen, da dort Krankheiten vorkommen, die bei uns noch nicht endemisch sind ( Herzwürmer, Leishmaniose ....)

Melden Sie sich bitte frühzeitig vor Ihrem Urlaub bei uns wir helfen Ihnen gerne die richtigen Vorkehrungen zu treffen.

PetsXL Online Terminvereinbarung

Terminvereinbarung über petsXL

Falls sie bei den Termingründen nicht das Richtige finden. Dann geht es wahrscheinlich um etwas wofür wir mehr Informationen brauchen um genügend Zeit einplanen zu können. Bitte melden Sie sich dann dafür bitte telefonisch.

 

Notdienstgebührenordnung

Die Preisbildung bei Tierärzten ist, wie bei Ärzten, nicht frei, sondern unterliegt der Gebührenordnung für Tierärzte. Dies ist eine rechtlich bindende Gebührenordnung. Mit Beschluss des Bundesrates tritt ab 01.01.2020 die neue Notdienstgebührenordnung in Kraft.

Die wichtigsten Punkte:

  • Immer zu entrichtende Notdienstgebühr von 50€ zusätzlich zu den anfallenden Behandlungskosten.
  • Festlegung der Notdienstzeiten
    • unter der Woche von 18 Uhr bis morgens um 8 Uhr
    • am Wochenende von Samstagmorgen 8 Uhr bis Montagmorgen 8 Uhr
    • an allen gesetzlichen Feiertagen
  • Alle Leistungen müssen im Abrechnungsfaktor auf den 2-4 fachen Satz erhöht werden. Das bedeuten, dass alle Leistungen mindestens doppelt bis viermal so teuer sind wie ausserhalb des Notdienstes.
  • Regulär angebotene Sprechstunden in diesen Zeiträumen fallen nicht unter die Notdienstgebührenordnung.

Diese Anpassungen wurden notwendig um den Notdienst zu sichern. Alle Angestellten wollen und müssen anständig bezahlt werden. Das bedeutet, dass Arbeit nachts, am Wochenende und Feiertagen extra bezuschlagt wird. Das ist nicht mehr als richtig!

Das macht den Notdienst für Praxen und Kliniken allerdings sehr teuer. Mit dieser Anpassung will man dafür sorgen, dass ein Tierbesitzer auch außerhalb der Sprechstunden immer eine Anlaufstelle findet, wo er sich mit seinem kranken Tier hinwenden kann.